RESULTZ Media
Prof. Sinwel-Weg 1 • 6330 Kufstein • Österreich
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen RESULTZ Media (im Folgenden Dienstleister) und deren Kunden (im Folgenden "Kunde") im Zusammenhang mit den von RESULTZ Media angebotenen Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Dienstleister bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing an, die darauf abzielen, den Umsatz des Kunden zu steigern. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Marketingkampagnen sowie die Bereitstellung von Interessenten (Leads).
2.2 Die Details der jeweiligen Leistungen werden im individuellen Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden festgelegt.
3. Leistungsspektrum
3.1. Der Dienstleister stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der Marken- Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:
3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung von Online Marketing Strategien, Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social Media Aktivitäten, Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und/oder Design von Webseiten, Landingpages und Social Media Auftritten, Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Google und/oder Meta-Ads, Social Media Monitoring & Analyse.
4. Garantiebedingungen
4.1 Der Dienstleister garantiert dem Kunden, dass die Investition in die Dienstleistungen erstattet wird, falls der Kunde durch die Zusammenarbeit innerhalb der ersten 90 Tage nach tatsächlichem Kampagnenstart od. lt. Partnerschaftsvereinbarung nicht mindestens eine Steigerung seines Umsatzes in Höhe von 50.000 € Brutto erzielt (im Folgenden „Erstattungsgarantie“).
4.2 Die Erstattungsgarantie gilt jedoch nur, wenn der Kunde die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
a) Die von dem Dienstleister übermittelten Interessenten (Leads) werden innerhalb von maximal 24 Stunden an Werktagen telefonisch kontaktiert.
b) Die Kontaktaufnahme und Weiterverarbeitung der Leads wird unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß im bereitgestellten CRM-System schriftlich dokumentiert.
c) Das Leistungspaket wurde vor Beginn der Zusammenarbeit (Onboarding- und Kickoff Meeting) vollständig bezahlt.
d) Das Kundengewinnungssystem wurde während der ersten 90 Tage der Zusammenarbeit nicht pausiert.
e) Das benötigte Mediabudget wurde ohne Unterbrechung bereitgestellt.
f) Abschlüsse, die aus den vom Dienstleister generierten Leads der ersten 90 Tage entstehen, werden bis zu ihrer vollständigen Abarbeitung berücksichtigt und angerechnet.
4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen Produkte oder Dienstleistungen marktfähig sind, das wahrgenommene Angebot konkurrenzfähig ist, die Reputation seines Unternehmens angemessen ist und ausreichende verkäuferische Fähigkeiten vorhanden sind. Der Dienstleister haftet nicht für Umsatzverluste, die aus Mängeln in diesen Bereichen resultieren.
4.4 Ein Lead gilt als qualifiziert, wenn er auf Basis einer Bedarfsanalyse Interesse an der angebotenen Dienstleistung oder dem Produkt zeigt, ein marktüblicher Budgetrahmen besteht und die Bereitschaft zum Erwerb im definierten Zeitraum gegeben ist. Die Definition eines qualifizierten Leads wird dokumentiert und mit Kunden zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt.
4.5 Geltungsdauer der Erstattungsgarantie
Die in Ziffer 4 geregelte Erstattungsgarantie gilt ausschließlich für den Zeitraum der ersten neunzig (90) Tage ab dem vertraglich vereinbarten Kampagnenstart. Mit Ablauf dieser 90-tägigen Frist erlischt die Erstattungsgarantie in jedem Fall; eine spätere oder wiederholte Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Insbesondere erlischt die Erstattungsgarantie sofort bei einer automatischen oder sonstigen Verlängerung der Zusammenarbeit (z. B. in eine laufende, monatliche Betreuung gemäß Ziffer 6.6). Die Gewährung der Erstattungsgarantie bleibt darüber hinaus an die in Ziffer 4.2 genannten Voraussetzungen gebunden.
5. Haftung und Ausschluss der Garantie
5.1 Die Erstattungsgarantie entfällt, wenn der Kunde gegen eine der in Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen verstößt oder die Zusammenarbeit durch andere Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich vom Dienstleister liegen, beeinträchtigt wird.
5.2 Der Dienstleister haftet nicht für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, es sei denn, solche Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Bearbeitungsverlauf aller vom Dienstleister übermittelten Leads detailliert zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. Bei Unterlassung der Dokumentation entfällt die Garantie. Als Nachweis hierfür gilt das Aktivitäts-Protokoll der zur Verfügung gestellten CRM Software.
6. Zustandekommen des Vertrages, Dienste Dritter, zeitlicher Projektablauf
6.1. Der Dienstleister erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile und ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang aufgeführt werden. Zum anderen enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne Leistungsbestandteile.
6.2. Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Annahme des von dem Dienstleister im Sinne von Ziffer 6.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des unterzeichneten Angebots bzw. des Partnerschaftsvertrags per Email erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender Emails erforderlich.
6.3. Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.
6.4. Der Dienstleister darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Der Dienstleister verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.
6.5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.
6.6. Automatische Verlängerung & Kündigungsfrist bei Verträgen ohne Jahresbindung
6.6.1 Verträge und Partnerschaftsvereinbarungen, die keine Jahresbetreuung darstellen (zum Beispiel das '90 Tage B.I.O.S. Akquisesystem'), verlängern sich nach Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern der Kunde nicht spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (z. B. per E-Mail in Textform) kündigt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, welche Ergebnisse während der jeweiligen Laufzeit erzielt wurden.
6.6.2 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gelten die Konditionen der automatisch anschließenden Betreuung wie im Angebot/Vertrag vorgesehen. Die anschließend vereinbarte Betreuung kann vom Kunden danach gemäß den im Vertrag festgelegten Kündigungsregelungen beendet werden.
7. Abnahmen
7.1. Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.
7.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass der Dienstleister dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
7.3. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.
7.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:
7.4.1. Der Kunde übergibt dem Dienstleister eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.
7.4.2. Der Dienstleister beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.
7.4.3. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
7.5. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch den Dienstleister. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
7.6. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch den Dienstleister zu erklären.
8. Social Media Accounts, Social Media Plattformen
8.1. Wenn und soweit der Dienstleister oder von ihm beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
8.2. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob der Dienstleister die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
8.3.Der Dienstleister ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
8.4. Der Dienstleister ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
8.5. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass der Dienstleister keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass der Dienstleister in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
9. Rechteeinräumung
9.1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
9.2. Liefert der Kunde dem Dienstleister zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde dem Dienstleister über die erforderlichen Urheber und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt dem Dienstleister hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
9.3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
10. Mitwirkungspflichten
10.1. Der Kunde unterstützt die bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt dem Dienstleister jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die der Dienstleister bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind.
10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 10.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins zu vertreten.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, jede Kontaktaufnahme mit Interessenten sowie deren Weiterverarbeitung unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu dokumentieren und diese Dokumentation dem Dienstleister ohne gesonderte Aufforderung zur Verfügung zu stellen. „Unverzüglich“ bedeutet, dass die Dokumentation unmittelbar nach der jeweiligen Kontaktaufnahme bzw. Maßnahme in das vertraglich vereinbarte Dokumentationssystem einzupflegen ist; kann dies aus tatsächlich gegebenen technischen Gründen nicht sofort erfolgen, hat der Kunde die Dokumentation spätestens binnen vierundzwanzig (24) Stunden in geeigneter alternativer Form (z. B. CSV/Excel-Export, E-Mail-Protokolle, Screenshots oder schriftliche Aufzeichnungen) an den Dienstleister zu übermitteln und den Grund der Verzögerung mitzuteilen. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Dokumentation und Übermittlung liegt allein beim Kunden; technische Störungen Dritter, organisatorische Erschwernisse oder sonstige Hindernisse entbinden den Kunden nicht hiervon. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, bleiben die Folgen gemäß Ziffer 4.2 und 5.3 unberührt (insbesondere der Ausschluss der Erstattungsgarantie).
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und diese ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu verwenden.
11.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12. Kennzeichenschutz und Public Relations
12.1. Die Bezeichnung und der Name des Dienstleisters, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind Kennzeichen des Dienstleisters. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Dienstleister.
12.2. Der Dienstleister erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen.
13. Rechtskonformität
13.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung des Dienstleisters ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. Der Dienstleister empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen und kann diese Leistung bei Dritten einkaufen; hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
13.2. Der Dienstleister wird den Kunden auf für den Dienstleister erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet der Dienstleister eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet der Dienstleister nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde dem Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von RESULTZ Media.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
15. Besonderer Hinweis zur Garantie
15.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Erstattungsgarantie nur bei ordnungsgemäßer Einhaltung der in Ziffer 4.2 genannten Bedingungen gewährt wird.
15.2 Der Kunde erkennt an, dass die Garantie keine Haftung für Umstände übernimmt, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen, insbesondere solche, die auf unternehmerische oder betriebliche Mängel des Kunden zurückzuführen sind.
15.3 Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf potenzielle Umsätze durch die Lieferung qualifizierter Leads und nicht auf den Abschluss von Geschäften. Der Erfolg der Verkaufsabschlüsse liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
16. Kündigung der Zusammenarbeit
16.1 Kunden, die in einen Jahresbetreuungsvertrag eingebunden sind, können eine Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Wirksamkeitsdatum kündigen. Kündigt der Kunde vor oder spätestens am 15. eines Kalendermonats, endet die Zusammenarbeit mit Ablauf des letzten Tages des laufenden Monats. Erfolgt die Kündigung nach dem 15. eines Monats, wird das Vertragsverhältnis zum 15. des darauffolgenden Monats beendet. Beispiel: Kündigt der Kunde am 14. März, so endet die Zusammenarbeit am 31. März; erfolgt die Kündigung nach dem 14. März, so endet die Zusammenarbeit am 15. April.
16.2 Bei einer Kündigung bis zum 14. eines Monats wird die Betreuungspauschale anteilsmäßig für den im Monat bereits in Anspruch genommenen Leistungsumfang berechnet.
16.3 Mit der Beendigung der Zusammenarbeit werden alle vom Dienstleister eingerichteten und betreuten Werbekampagnen auf Social Media Plattformen deaktiviert.